Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
Auf Grund des hohen Unfallgeschehens auf Baustellen wurde mit Erlass der Baustellenverordnung das Deutsche Arbeitsschutzrecht ergänzt und nimmt damit den Bauherrn, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz umzusetzen.
Die Pflichten des Bauherrn beginnen bereits in der Planung mit dem Sicherheit- und Gesundheitsplan und reichen bis in die Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen und durchführen, stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Seite.
Eine Beauftragung gibt die Rechtssicherheit,
die der Bauherr benötigt.
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